#keinvds Vorradsdatenspeicherung tötet Freifunk

#keinvds für Freifunk

In den Freifunk-Communities ist es zurzeit sicher „das Thema“ schlecht hin. Ab dem 1. Juli 2017 müssen öffentliche Telekommunikationsanbieter ab einer gewissen Größe Voraussetzungen getroffen haben, um der Pflicht zur neuen Vorratsdatenspeicherung nachzukommen ( § 113b Abs. 3 TKG). Das kostet viel Geld und vor allem auch vom Freifunk Rheinland nicht stemmbare manpower.

Vorerst kein VDS für Freifunker

Aber es gibt auch Ausnahmen! Laut einer Mitteilung der Bundesnetzagentur gilt das etwa nicht für Hotels, Restaurants und Cafés, die ihre Kunden mit drahtlosem Internet versorgen. Vorgesehenen ist eine gesetzliche Ausnahmen von dieser Regel. Im Gesetz heißt es unter anderem dazu, dass Betreiber außen vor bleiben sollen, die ihren Kunden nur eine kurzzeitige Nutzung des Telekommunikationsanschlusses ermöglichen. Dem Freifunk Rheinland ist das aber zu wage und er bat um Stellungnahme der Bundesnetzagentur. Diese hat dazu nun Stellung bezogen und mitgeteilt, dass seine Mitglieder bis zu einer abschließenden „Entscheidung über die Einstufung des Modells“ zunächst nicht aktiv werden müssten. Diese erklärte weiter den Freifunkern, dass nach deren Angaben zumindest „erhebliche Zweifel“ bestünden, dass Freifunk ein Internetzugangsdienst im Sinne des Gesetzes ist und unter die Speicherpflicht fällt. Selbst wenn dies allen Erwarten zuwider doch bejaht werden würde, sei noch zu klären, ob Verbindungsdaten der Freifunker zu protokollieren überhaupt sinnvoll sei, da diese keine Nutzerkennungen vergäben – schlicht gesagt: „Es gibt nichts (nicht viel) sinnvolles zu Speichern!“.

Gerade beim Freifunk, aber auch bei anderen, ähnlichen WLAN-Netzen ist der Sinn völlig frei irgendetwas speichern zu wollen oder sogar die Betreiber zur Speicherung zwingen zu wollen, wo keine Nutzer- und/oder Anmededaten entstehen.

Warten wir also der endgültigen Entscheidung der Bundesnetzagentur ab.

Weitere Artikel zu dem Thema:

https://www.freifunk-rheinland.net/2017/06/19/vds-ab-juli-nicht-fuer-freifunk-und-den-ffrl/

heise online: Vorratsdatenspeicherung: Bundesnetzagentur bestätigt vorläufige Ausnahme für Freifunker

About the author: Andreas

Leave a Reply

Your email address will not be published.Email address is required.